Gesundheitsdaten im Netz



Das elektronische Patientendossier und die elektronische Gesundheitskarte

Im elektronischen Patientendossier werden medizinische Daten einer Person gesammelt. Der Zugriff auf das elektronische Patientendossier soll nur erfolgen, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gibt. Der Unterschied zum herkömmlichen Patientendossier liegt darin, dass die Daten elektronisch vorliegen müssen. Heute werden die Daten bei jedem aufgesuchten Leistungserbringer (jeder Arzt, jede Apotheke, jedes Spital, usw.) separat gesammelt und aufbewahrt. In Zukunft sollen diese Daten nach einheitlichen Ordnungskriterien elektronisch erfasst werden, damit jeder Leistungserbringer auf diese zugreifen kann. (http://www.staeubli-partner.ch/files/cms/tiny/faq_e_health.pdf)

Die heutige Krankenkassenkarte soll durch eine elektronische Gesundheitskarte ersetzt werden. (http://www.staeubli-partner.ch/files/cms/tiny/faq_e_health.pdf) Vom Bundesrat verabschiedet wurde die Verordnung über die Versichertenkarte am 14. Februar 2007. „Gemäss der Verordnung wird die Versichertennummer der AHV auf die Karte aufgedruckt und elektronisch darauf gespeichert. Vorgesehen war, dass die Versicherer die Karte mit der neuen AHV-Nummer bis zum 1. Januar 2009 ausstellen müssen.“ Die Frist zur Einführung wurde nun verlängert, da die „Harmonisierung der Stammdaten der Versicherer mit den Personenregistern von Bund, Kantonen und Gemeinden mehr Zeit“ benötigt. Bis am 1. Januar 2010 müssen die Versicherer die Karten ausgestellt haben. (http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/04108/04457/05585/index.html?lang=de) Die Gesundheitskarte soll als Schlüssel zu den Gesundheitsdaten dienen, die bei verschiedenen Leistungserbringern abgespeichert sind. (http://www.staeubli-partner.ch/files/cms/tiny/faq_e_health.pdf)

datenfluss_111111 Quelle: © geralt/PIXELIO

Mit der Gesundheitskarte können Leistungserbringer bei Versicherern administrative Daten überprüfen (Versicherungsformen, Gültigkeit der Karte, Adresse des Versicherten, usw.). Der Karteninhaber kann zusätzliche Informationen und Daten bei den Leistungserbringern auf die Karte laden, welche bei einem Arztbesuch nützlich sein könnten (Blutwerte, Gewicht, usw.). (http://www.careum-explorer.ch/careum/EU_und_die_Schweiz_Bringt_die_elektronische_Gesundheitskarte_den_glaesernen_Patienten.php)

Auf der Seite http://www.careum-explorer.ch/careum/Umfrage_Gesundheitskarte.php findet eine Abstimmung zum Thema elektronische Gesundheitskarte statt.
Gemäss dieser (zugegebenermassen nicht sehr repräsentativen) Umfrage geben 57 % der Befragten an, dass sie sich gut über die Einführung der Gesundheitskarte informiert fühlen.
53 % sehen den Datenschutz durch die Gesundheitskarte gefährdet.

chipkartenleser Quelle: © figurius/PIXELIO

Überzeugungsarbeit ist noch zu leisten, da die Akzeptanz der elektronische Gesundheitskarte und sicher auch des elektronischen Patientendossiers bei der Bevölkerung und den Leistungserbringern noch nicht sehr hoch ist. Die fehlende Akzeptanz wird auch im Artikel in Cash vom 25.9.2008 zum Thema Weichenstellung für das elektronische Patientendossier erwähnt (http://www.cash.ch/news/story/pdf/607690).


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